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Allgemeine Vertrags-grundlagen

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Vertragsgrundlagen (AVG) gelten für alle Verträge zwischen ANV DESIGN und dem Auftraggeber über Dienstleistungen im Bereich Grafik- und Kommunikationsdesign. Sie gelten auch dann, wenn der Auftraggeber abweichende Bedingungen verwendet, es sei denn, ANV DESIGN stimmt diesen schriftlich zu.

1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die von diesen AVG abweichen, sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich von ANV DESIGN bestätigt werden.

1.3 Änderungen oder Ergänzungen dieser AVG bedürfen der Schriftform.

2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Vertragsgegenstand wird individuell vereinbart und bezieht sich auf die Erbringung von Designleistungen durch ANV DESIGN, insbesondere die Entwicklung von Logo-Designs, Corporate Identity, Print-Design und anderen grafischen Elementen.
2.2 ANV DESIGN ist nicht verpflichtet, offene Dateien (z.B. Arbeitsdateien, Quellcode) zu übergeben, sofern dies nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.

3. Vergütung
3.1 Alle Dienstleistungen von ANV DESIGN sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
3.2 Vorkasse und Zahlungsbedingungen:
Die Vergütung setzt sich zusammen aus einer nicht rückerstattbaren Anzahlung von 50 % des Gesamtbetrages, die vor Beginn der Arbeit fällig wird, und einer Schlusszahlung von 50 %, die vor der Übergabe der finalen Dateien zu leisten ist.
3.3 Verzögert sich die Fertigstellung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, behält sich ANV DESIGN das Recht vor, die Vergütung entsprechend zu erhöhen.
3.4 Alle Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme und Verzug
4.1 Die Vergütung wird bei Übergabe der fertigen Entwürfe bzw. nach vereinbarten Teilabnahmen fällig.
4.2 Die Abnahme darf nicht aus ästhetischen Gründen verweigert werden, da der Auftraggeber im Rahmen des Auftrags gestalterische Freiheit gewährt.
4.3 ANV DESIGN behält sich das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB zu verlangen, wenn der Auftraggeber in Verzug gerät.

5. Nutzungsrechte
5.1 ANV DESIGN überträgt dem Auftraggeber einfaches Nutzungsrecht an den erstellten Entwürfen und Reinzeichnungen, das sich auf den vertraglich vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) beschränkt.
5.2 Das Eigentum und alle Urheberrechte verbleiben bei ANV DESIGN. Jede Nutzung, die über den vereinbarten Umfang hinausgeht, ist gesondert zu vergüten. Eine nachträgliche Bearbeitung der Entwürfe durch Dritte ist ohne ausdrückliche Genehmigung von ANV DESIGN nicht gestattet.
5.3 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über.
5.4 ANV DESIGN ist berechtigt, eigene Arbeiten und Entwürfe zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht dem ausdrücklich.

6. Rücktritt vom Vertrag
6.1 Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag vorzeitig zu kündigen. In diesem Fall behält ANV DESIGN die erhaltene Anzahlung in Höhe von 50 % als Entschädigung ein, da diese nicht rückerstattbar ist.
6.2 Bei Vertragskündigung nach Beginn der Arbeiten behält ANV DESIGN Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen.

7. Haftung
7.1 ANV DESIGN haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstehen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet ANV DESIGN nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
7.2 Der Auftraggeber haftet dafür, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen. Der Auftraggeber stellt ANV DESIGN von jeglicher Haftung frei, falls er diese Pflichten verletzt.

8. Eigentum an Entwürfen und Daten
8.1 Das Eigentum an allen Entwürfen und Reinzeichnungen verbleibt bei ANV DESIGN. Der Auftraggeber erwirbt ausschließlich Nutzungsrechte im vertraglich vereinbarten Umfang.
8.2 ANV DESIGN ist nicht verpflichtet, Originaldaten oder Dateien (z. B. Quellcodes oder offene Dateien) an den Auftraggeber herauszugeben, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

9. Produktionsüberwachung und Belegexemplare
9.1 ANV DESIGN übernimmt die Produktionsüberwachung nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung.
9.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, ANV DESIGN Belegexemplare der vervielfältigten Arbeiten kostenlos zur Verfügung zu stellen, sofern dies vereinbart ist.

10. Schlussbestimmungen
10.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von ANV DESIGN, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
10.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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